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Montag, 22. Mai 2023

Hyundai Pony Coupé Concept – Neuauflage des Originals

Das nach Originalvorlagen neu aufgebaute Pony Coupé Concept (Das Pony Coupé Concept ist eine Fahrzeugstudie, die nicht für den Verkauf vorgesehen ist) der Hyundai Motor Company hat fast 50 Jahre nach seinem ursprünglichen Debüt seine Weltpremiere am Comer See in Italien gefeiert. Das erstmals auf dem Turiner Autosalon 1974 vorgestellte Hyundai Pony Coupé Concept ist ein bedeutendes Fahrzeug in der Geschichte und im Designerbe des Unternehmens.

  • 50 Jahre nach seinem Debut wird das neu aufgebaute Pony Coupé Concept enthüllt
  • Originalgetreue Nachbildung unter Verwendung der Ursprungsmaterialien
  • Pony Coupé Concept gilt noch heute als wegweisende Inspiration für Hyundai 

Hyundai Motor enthüllte das neu aufgebaute Pony Coupé Concept am Comer See auf der ersten Hyundai Reunion, einer Markenplattform, die die Vergangenheit und die zukünftige Ausrichtung von Hyundai Motor reflektiert. Unter den anwesenden Vertretern waren auch Giorgetto Giugiaro und sein Sohn Fabrizio Giugiaro, selbst langjähriger Designer. Sie präsentierten die bereits im vergangenen Jahr angekündigte Nachbildung des Fahrzeugs. Die Fertigstellung wurde von GFG Style, dem Designbüro, das sich auf die kreative Expertise der beiden Designer stützt, abgeschlossen. Das Konzept-Fahrzeug markiert einen wichtigen Eckpunkt in der Entstehung der außergewöhnlichen Pony-Reihe. Der Hyundai Pony war das erste unabhängig entwickelte Serienmodell der Marke Hyundai und Koreas.

 

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Bei den angegebenen CO2- und Verbrauchswerten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Diese Werte werden gerade überprüft. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Verbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Die Beschreibungen der Fahrzeuge dienen der allgemeinen Identifizierung des Angebots und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend ist ausdrücklich die Beschreibung gemäß Kaufvertrag.

Elektro:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.

Hybrid-Modelle:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

Wasserstoff:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben zu Wasserstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO2-Emissionen wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Wasserstoffverbrauch und der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.