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Verlosung von 5 Inspektionsgutscheinen je 100 €*

Hyundai Kona Verlosung

Ihr habt in den letzten drei Monaten einen Hyundai KONA bestellt oder ihr plant demnächst einen zu bestellen?

Dann haben wir grandiose Nachrichten! Denn unter allen Besteller:innen verlosen wir einmalig 5 Inspektions-Gutscheine* im Wert von je 100 €.

Füllt das untenstehende Formular aus und ihr seid automatisch im Lostopf.

Die Aktion endet am 31. Oktober 2023.

*Einzulösen bei Heisel am Kreisel

Der/Die Gewinner:in wird per Mail kontaktiert. Alle Teilnehmer:innen, die in dem oben genannten Zeitraum keinen KONA bestellt haben, werden automatisch von der Verlosung ausgeschlossen.

Viel Glück!










*Pflichtfelder

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am „
Verlosung von 5 Inspektionsgutscheinen je 100 €*“ Gewinnspiel vom Autohaus Heisel, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich von Donnerstag, dem 31. August 2023, 07:00 Uhr bis Dienstag, 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.


Teilnahme, Gewinn und Übermittlung des Gewinns
Sie werden dazu aufgerufen das obenstehende Formular auszufüllen. Durch das erfüllen der Gewinnspiel-Voraussetzungen erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Unter allen Teilnehmer verlost das Autohaus Heisel 1x  5 Inspektionsgutscheine im Wert von je 100 €, die nur bei Heisel am Kreisel einzulösen sind.

Die Anmeldungen werden hinsichtlich Angemessenheit vom Autohaus Heisel geprüft. Der Gewinner wird per Zufall unter allen Anmeldungen ermittelt. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht per E-Mail über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Ab der Benachrichtigung des Gewinners, hat dieser 3 Tage Zeit, sich zu melden und einen Termin zur Gewinn-Übergabe auszumachen. Sollte sich der Gewinner innerhalb dieser Frist nicht melden, so verfällt sein Anspruch auf den Gewinn.

Teilnahmeberechtigte
Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Saarland (Deutschland), mit Ausnahme der Mitarbeiter vom Autohaus Heisel. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalte zu übermitteln.

Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

  1. bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
     

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

(1)
Bei den angegebenen CO2- und Verbrauchswerten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Diese Werte werden gerade überprüft. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Verbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Die Beschreibungen der Fahrzeuge dienen der allgemeinen Identifizierung des Angebots und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend ist ausdrücklich die Beschreibung gemäß Kaufvertrag.

Elektro:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.

Hybrid-Modelle:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

Wasserstoff:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben zu Wasserstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO2-Emissionen wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Wasserstoffverbrauch und der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.